TEIL III

Technische Bestimmungen

Stand 08.05.2004   (Alle älteren Reglements verlieren hiermit ihre Gültigkeit)
Schreibfehler vorbehalten.


 

3.1 ZULÄSSIGE FAHRZEUGE - HOMOLOGATION

 

3.1.1 Es können nur Geländewagen mit Vierradantrieb an den Wettbewerben teilnehmen.
Für die Gruppen O, S, und M müssen dafür mindestens 50 identische Fahrzeuge weltweit produziert worden sein, was im Zweifel durch den Eigner zu belegen ist.

 

3.1.2 Gestartet wird in

 

Trial-Gruppe O ( Original / Originalfahrzeuge)

Trial-Gruppe S ( Standard / Serienfahrzeuge)

Trial-Gruppe M ( Modified / verbesserte Serienfahrzeuge)

Trial-Gruppe PM (Pro Modified / verbesserte Modified)

Trial-Gruppe P ( Prototypen)

3.1.3.        Die Fahrzeuge in allen Gruppen dürfen nicht mehr als 3.500 kg wiegen. 

3.1.4.        Quads und ATV’s sind nicht erlaubt. 

 

3.2 SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Die Sicherheitsvorschriften der einzelnen Länder sind gültig – die Minimum Sicherheiten sind:

 

3.2.1 Windschutzscheibe

Falls in der Gruppe M, PM  oder P eine Windschutzscheibe verwendet wird, muss sie aus Verbundglas oder aus Lexan und Makralon bestehen. Auf keinen Fall aus Plexiglas.
In den Gruppen O und S ist Verbundglas empfohlen, wobei Lexan und Makralon auch erlaubt ist.

In allen Gruppen darf die Windschutzscheibe keine grösseren Beschädigungen aufweisen. Wenn

Beschädigungen vorhanden sind,  muss für diese eine Freigabe durch die technische Leitung

eingeholt werden. 

 

3.2.2 Abschleppösen/-haken

Vorne und hinten muss mindestens eine Abschleppöse oder Abschlepphaken mit einem Innendurchmesser von mindestens 50 mm angebracht sein. Sie müssen fest verankert, leicht zugänglich und rot, gelb oder orange lackiert sein, damit zu Karosserie ein Kontrast hergestellt wird.
Gültig für Gruppen O, S, M, PM und P.

 

3.2.3 Sitze

Die Sitze der Insassen müssen fest verankert sein. Kopfstützen müssen vorhanden sein.

 

3.2.4 Gemischaufbereitung

Bei einem Defekt der "Gasbetätigung" muss gewährleistet sein, dass der Motor auf Leerlaufdrehzahl geht (z.B.: durch eine Feder an jeder Drosselklappenwelle).

 

3.2.5 Unterschutz

Ein Unterschutz ist freigestellt.

 

3.2.6 Stromkreisunterbrecher

Der Hauptstromkreisunterbrecher muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen (Batterie, Lichtmaschine, Zündung, elektrische Bedienelemente usw. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass durch die Betätigung des Hauptstromkreisunterbrechers auch der Motor abgestellt wird.
Der Hauptstromkreisunterbrecher muss auf der Lenkradseite vor der Windschutzscheibe angebracht (bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe vorne,  Lenkradseite zwischen Motorhaube und Armaturentafel) und von innen wie außen zu betätigen sein.
Er muss eine deutlich gekennzeichnete Ein/Aus-Position haben.
Gültig für die Gruppen M, PM  und P.
Für Gruppen O und S und Dieselfahrzeuge wird eine solche oder ähnliche Einrichtung empfohlen.

 

3.2.7 Kraftstoffbehälter / Batterie

Der Kraftstoffbehälter ist freigestellt für die Gruppen S, M, PM und P. Er muss in ausreichend geschützter Lage eingebaut und mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Er darf nicht im Fahrgastraum untergebracht sein und muss von diesem mit einer feuerfesten Schutzwand getrennt sein.  Gleiches gilt in den Gruppen M, PM und P für die Batterie.

 

3.2.8 Flüssigkeitsleitung

Ein Schutz der Kraftstoff-, Öl- und Bremsleitungen außerhalb der Karosserie gegen Beschädigung (Steine, Korrosion, mechanische Brüche usw.) muss vorgesehen sein. Innerhalb der Karosserie müssen die Leitungen gegen jegliche Brandgefahr geschützt werden.
Falls in Gruppe M, PM oder P die Serienanordnung beibehalten wird, ist kein zusätzlicher Schutz erforderlich. Wenn kein Original Tank verwendet wird und nicht an der vorgesehenen Stelle eingebaut ist, muss ein Rückschlagventil eingebaut werden.

 

3.2.9 Sicherheitsgurte

In der Gruppen O und S müssen für die Insassen mindestens 3-Punkt-Gurte vorhanden sein.
In den Gruppen M, PM und P sind mindestens 4-Punkt-Gurte bzw. sogenannte Hosenträger-Gurte

(Y-Gurte) vorgeschrieben.
Die Insassen müssen angeschnallt sein. Das verwendete Gurtsystem ist seiner Bestimmung nach anzulegen und darf nicht manipuliert werden. Elektronisch sperrbare Gurtsysteme sind erlaubt und

müssen funktionieren.

 

3.2.10 Schutznetz/-gitter   (dieser Punkt ist empfohlen, aber im Moment nicht Pflicht !)

 

3.2.11 Überrollvorrichtungen

3.2.11.1 In der Gruppen 0 und S ist für offene Fahrzeuge mindestens ein Überrollbügel vorgeschrieben.
Serienmäßige vorhandene Überrollbügel dürfen nicht verändert werden.
Originale Rohrbügel dürfen unter Beibehaltung der originalen Außenabmessungen ersetzt werden (siehe 3.2.11.3). Fahrzeuge ohne Überrollbügel müssen nachträglich eine solche Einrichtung einbauen.
Dieser hat mindestens wie folgt auszusehen: Hauptbügel, Abstützung nach hinten und hierin eine diagonale Verstrebung. Dieser Bügel wird auch für alle anderen (geschlossenen) Fahrzeuge dieser Gruppen empfohlen.

3.2.11.2 In den Gruppen M, PM  und P muss ein Überrollkäfig mit einer diagonalen Abstützung der B-Säule (links oben nach rechts unten oder umgekehrt) oder eine Diagonale zwischen B-Säule und der  Abstützung Richtung C-Säule nach hinten (von links oben nach rechts unten oder umgekehrt) eingebaut sein. Zudem ist eine Diagonale horizontal zwischen A-Säule und B-Säule (links vorne nach rechts hinten oder umgekehrt)  anzubringen.
Empfohlen in Gruppe O und S.

3.2.11.3 Für nicht serienmäßige Konstruktionen ist die Mindestdimension 38 x 2,5 mm oder 40 X 2,0 mm einzuhalten. Es sind ausschließlich Konstruktionen aus Stahl zulässig. Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an der Karosserie müssen mit einer 3mm starken Stahlplatte, die eine Mindestfläche von min. 100cm2 haben muss, verstärkt werden. Die Stahlplatte muss an der Karosserie verschraubt oder verschweißt sein. Beim Verschrauben muss mit einer ebenfalls 100cm2 großen Gegenplatte gearbeitet werden. Die Platte muss mit mindestens 4 Schrauben der Größe M8, mindestens ISO Norm 8.8, durch die Karosserie verschraubt sein.
Bei Fahrzeugen mit Kunststoffkarosserie muss der Bügel / Käfig am Rahmen befestigt werden.

3.2.11.4 Die Fläche zwischen A- und B-Bügel (Fahrgastzelle, gedacht als "Dach") muss mit einer Stahlplatte mit min. 2 mm oder einer Aluminiumplatte mit min. 3 mm Stärke abgedeckt werden.
Diese muss an min. 4 Punkten verschraubt (Größe M8, ISO Norm 8.8) oder verschweißt sein (mindestens vier Schweißnähte á 5cm).
Dies gilt für alle Gruppen, in der ein Käfig vorgeschrieben ist.

 

3.2.11.5 Definitionen:


B-Bügel, Hauptbügel:

Struktur, bestehend aus einem fast senkrechten Rahmen oder Verbindung, die quer durch das Fahrzeug direkt hinter den Vordersitzen angebracht ist. Bei der Konstruktion ist darauf zu achten, dass bei aufrechter Sitzposition die Schulter innerhalb der Bügelaußenmaße liegen.

 

A-Bügel:

ähnlich wie der Hauptbügel aber er folgt den äußeren Windschutzscheibenträgern, sowie der oberen Kante der Windschutzscheibe.

 

Diagonalstrebe:
a) Rohr, das von einem der höchsten Punkte des Hauptbügels zur anderen Seite des
    A-Bügels verläuft,

b) Rohr, das in der Verstrebung nach hinten von einer Strebe unten zur gegenüberliegenden
    nach oben verläuft.

Empfohlen:
Abstände zwischen Käfigrohre und Helm sollte mindestens 5cm sein.

 

3.2.12 Helme

In  allen Gruppen und Sektionen müssen die Insassen Helme, die der StVO für motorgetriebene Fahrzeuge entsprechen, tragen.

 

3.2.13  Overalls  
Die Overalls müssen nicht feuerfest sein. Nicht feuerfeste dürfen nur aus Baumwolle gefertigt sein.

 

 

3.4 TRIAL-GRUPPE O "ORIGINAL" (ORGINAL-FAHRZEUGE)

 

3.4.1 Allgemeines

Jede nicht ausdrücklich erlaubte Fahrzeugänderung ist verboten.
Eine erlaubte Änderung darf keine nicht erlaubte Änderung nach sich ziehen.
Als serienmäßiger Zustand wird bezeichnet, wie ein Fahrzeug in den EG-Ländern ab Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur ausgeliefert werden.


Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne dieses Reglements, sofern im übrigen keine Einschränkungen vorliegen.

Ältere Fahrzeuge dürfen auf den neuesten Stand, jedoch typgebunden, gebracht werden.
Es dürfen nur Diesel- oder Benzin betriebene Fahrzeuge teilnehmen.
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

 

3.4.2. Reifen 

Erlaubt sind nur Reifengrößen, lt. den  Daten der Herstellerwerke bzw. Hauptimporteure, die diese als Serienbereifung ausgeben (+/- 5% im Durchmesser)
Die maximale Profiltiefe beträgt 16mm, dies gilt nur bei runderneuerten Reifen, wobei die 16mm als

gemossene Profiltiefe massgebend ist.  Das maximum erlaubte Profil ist ein MT-Profil oder ähnlich. 

Nicht zulässig ist die Verwendung von Wettbewerbsreifen, wie Alligator, Desert-Dog, Bronco-Dirt-Devil,  Greenway-Diamond-Back, etc. ,  Stoppel- und Noppenreifen, Spickesreifen und Reifen mit Ketten oder ähnlichen Mitteln. Die Anbringung von Zwillingsreifen ist nicht erlaubt.

(in Verbindung mit  Punkt 3.4.3.)

 

3.4.3 Felge

Es dürfen nur serienmäßige fahrzeugtypgebundene Felgengrößen (Durchmesser, Breite und Einpresstiefe) verwendet werden. Fahrzeuge, bei denen die Serienbereifung kleiner als 205 R16 oder 6,50/16 ist, dürfen auf diese Grösse aufgerüstet werden, mit ET  20-25.

Ersatzräder bzw. -reifen dürfen entfernt werden.

 

3.4.4 Bremsen

Fahrzeuge mit Trommelbremsen dürfen an der Vorderachse auf Scheibenbremsen umgerüstet werden.
Die serienmäßige Spurweite muss eingehalten werden. Die Feststellbremse muss im Original beibehalten werden.

 

3.4.5 Lenkung

Die Lenkanschlagschrauben sind freigestellt.

 

3.4.6 Abgasanlage

Nach dem letzten serienmäßigen Schalldämpfer ist die Abgasanlage freigestellt.

 

3.4.7 Differentialsperre

Für die hintere Antriebsachse ist die Differentialsperre und deren Betätigung freigestellt. Weitere Differentialsperren sind erlaubt, wenn diese serienmäßig sind. Hierfür müssen auch die Betätigungen als Einheit serienmäßig sein. Gleiches gilt für elektronische Fahrhilfen.

 

 

3.4.8 Radaufhängung

3.4.8.1 Stoßdämpfer
Stoßdämpfer sind freigestellt, jedoch müssen Anzahl, Arbeitsprinzip und die Befestigungspunkte beibehalten werden. Gasdruckdämpfer sind vom Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer zu betrachten. Höhenverstellbare Stoßdämpfer dürfen nicht verwendet werden.

3.4.8.2 Niveauregulierung
Eine serienmäßige Niveauregulierung darf unter Beibehaltung der originalen Werksausführung eingesetzt werden.

3.4.8.3 Federn
Die Federn sind unter Beachtung der Serienmaße und des Federtyps freigestellt.

3.4.9 Karosserie - Aufbau

3.4.9.1 Abmessungen
Die Abmessungen müssen den Herstellerangaben entsprechen.

3.4.9.2 Stoßfänger
Die Stoßfänger dürfen nicht entfernt werden.
Die Stoßfänger müssen in der Originalform vorhanden sein, wobei aufgesetzte  Stoßfängerecken/Endkappen  (meistens kleine Plastikteile)  entfernt werden dürfen.

Im Falle, dass die Stossfänger teilweise oder ganz beschädigt sind, müssen diese
vor der nächsten Sektion wieder repariert werden.

3.4.9.3 Hardtop, Plane mit Gestänge inkl. aller verschraubten Halterungen, Heckklappe, Rücksitze, Reserverad, Reserveradhalter, Spiegel und Spiegelhalter,
Seiten- und Heckscheiben dürfen entfernt werden.
Seitliche Zier- und Scheuerleisten, Seitenblinker, Türgriffe und die Originaltüren müssen vorhanden sein.

Originaltüren dürfen zu Halbtüren umgebaut werden.
Diese müssen in Material und in der Form aufwärts bis zur Gürtellinie dem Original entsprechen.

Die Gürtellinie ist wie folgt definiert: Vorne die Linie, an der die Motorhaube aufliegt.
Bei offenen Fahrzeugen: Hinten und seitlich der obere Rand der Bordwand.
Bei geschlossenen Fahrzeugen, sofern keine serienmäßige offene Version existiert: Unterkante der Seiten- und Heckfenster.
Fahrzeuge die ohne Türen ausgeliefert wurden, müssen ebenfalls mit mindestens Halbtüren ausgerüstet sein.

Definition für Halbtüren bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Türen: Es muss eine Abdeckung vorhanden sein, die das Herausstellen von Füßen oder Beinen beim Umkippen des Fahrzeuges verhindert.
Diese Abdeckung muss mindestens die Höhe der Gürtellinie des hinten an den Türausschnitt anschließenden Fahrzeugteiles haben. Außerdem muss die Abdeckung mindestens die Höhe des höchsten Punktes der unbelasteten Sitzfläche haben.
Die Abdeckung kann z.B. bestehen aus Blech, Holz, Gitter, usw. Anforderungen an das Material Gitter siehe 3.2.10.
Die Abdeckung kann zum Öffnen vorgesehen sein.

3.4.9.4 Die Fahrzeugkontur darf nicht durch abkleben oder sonstige Maßnahmen verändert werden.

3.4.9.5 Windschutzscheibe, -rahmen Scheibenrahmen dürfen nicht entfernt oder heruntergeklappt werden. Windschutzscheiben dürfen aus Sicherheitsgründen keine stärkeren Beschädigungen aufweisen.

3.4.10 Beleuchtungseinrichtungen

Die Rückleuchten und– Strahler müssen in ihrer äußeren Form dem Original entsprechen.

 

3.4.11 Antriebsstrang Motor, Getriebe und Achsübersetzungen müssen in ihrer Kombination und in ihrer technische Spezifikation (Übersetzungen) dem Original entsprechen.

 

3.4.12 Kraftstofftank.  Der Originaltank muss in seiner äußeren Form und in seiner Funktion erhalten bleiben.

 

3.4.13 Batterie

Die Batterie ist am Originalplatz unverrückbar zu befestigen.

 

 

3.5 TRIAL-GRUPPE S "STANDARD" (SERIENFAHRZEUGE)

 

3.5.1 Allgemeines

Jede nicht ausdrücklich erlaubte Fahrzeugänderung ist verboten.
Eine erlaubte Änderung darf keine nicht erlaubte Änderung nach sich ziehen.
Die Fahrzeuge müssen in serienmäßigem Zustand sein, wie sie in den EG-Ländern ab Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur ausgeliefert werden.
Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen Aufpreis vom Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur geliefert werden können, gelten als serienmäßig im Sinne dieses Reglements, sofern im übrigen keine Einschränkungen vorliegen.

Ältere Fahrzeuge dürfen auf den neuesten Stand, jedoch typgebunden, gebracht werden.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

 

3.5.2. Reifen

Erlaubt sind Reifengrößen, die die Maximalmaße von Durchmesser = 900mm und Breite = 300mm nicht übersteigen.
Die Reifenlauffläche (Profilfläche) muss in Gänze durch den Kotflügel in senkrechter Linie abgedeckt sein. Ist dies nicht der Fall, kann dies in Form einer Kotflügelverbreiterung erreicht werden. Das Material muss aus Kunststoff bestehen.

Die maximale Profiltiefe beträgt 18mm, dies gilt nur bei runderneuerten Reifen, wobei die 18mm als gemossene Profiltiefe massgebend ist.  
Das Nachschneiden vom Reifenprofil ist nicht erlaubt. Nicht zulässig ist die Verwendung von Wettbewerbsreifen, wie Aligator, Desert-Dog, Stoppel- und Noppenreifen, Spickesreifen und Reifen mit Ketten oder ähnlichen Mitteln. Die Anbringung von Zwillingsreifen ist nicht erlaubt.

 

3.5.3 Felge

Es dürfen nur serienmäßige fahrzeugtypgebundene Felgengrößen (Durchmesser, Breite und Einpresstiefe) verwendet werden. Die maximale Felgengröße beträgt 18“.
Ersatzräder bzw. -reifen dürfen entfernt werden.

Es darf eine Spurverbreiterung verwendet werden.

 

3.5.4 Bremsen

Fahrzeuge mit Trommelbremsen dürfen an der Vorderachse auf Scheibenbremsen umgerüstet werden. Die Feststellbremse muss im Original beibehalten werden.

 

3.5.5 Lenkung

Die Lenkanschlagschrauben sind freigestellt. Eine Hilfskraftlenkung (Servolenkung) ist freigestellt.

 

3.5.6 Abgasanlage

Die Mündung zur Seite oder nach oben gerichteter Auspuffrohre muss hinter der Radstandsmitte liegen. Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie hinausragen. Sie dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des Fahrzeugs enden.
Geräuschbegrenzung: Die Lautstärke der Auspuffanlage darf max. 98 +2 dB(A) betragen (DMSB-Nahfeldmeßmethode)

 

3.5.7 Differentialsperre

Freigestellt für Vorder- und Hinterachse.

3.5.8 Radaufhängung

3.5.8.1 Stoßdämpfer
Stoßdämpfer sind freigestellt, jedoch müssen Anzahl, Arbeitsprinzip und die Befestigungspunkte beibehalten werden. Gasdruckdämpfer sind vom Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer zu betrachten.
Höhenverstellbare Stoßdämpfer dürfen nicht verwendet werden.

3.5.8.2 Niveauregulierung
Eine serienmäßige Niveauregulierung darf unter Beibehaltung der originalen Werksausführung eingesetzt werden.

3.5.8.3 Federn
Die Federn sind unter Beachtung des Federtyps freigestellt.

3.5.8.4 Federgehänge
Längere Federgehänge sind erlaubt.

 

3.5.9 Karosserie - Aufbau

3.5.9.1 Abmessungen
Die Abmessungen müssen den Herstellerangaben entsprechen.

3.5.9.2 Stoßfänger
Die Stoßfänger und die verschraubten Stoßfänger-Halterungen dürfen entfernt oder gegen nicht serienmäßige Stoßfänger ausgetauscht werden, wobei die Form nicht der Kontur des Fahrzeugs angepasst werden darf.
Das Material muss starr und fest sein. Die Materialstärke ist freigestellt.

Definition: Nicht serienmäßige Stoßfänger dürfen ausschließlich an der Stoßfängerhalterung befestigt sein und nicht fest mit der Karosserie verbunden sein, d.h. Abdeckbleche (oder ähnliches Material) zwischen Karosserie und Rahmen sind verboten.

3.5.9.3 Hardtop, Plane mit Gestänge, Heckklappe, Rücksitze, Reserverad, Reserveradhalter, seitliche Zier-und Scheuerleisten, Spiegel, Spiegelhalter,
Seiten- und Heckscheiben, Seitenblinker, Türgriffe und Türoberteile (Türunterteil muss vorhanden sein) dürfen entfernt werden.

Originaltüren dürfen zu Halbtüren umgebaut werden.
Diese müssen in Material und in der Form aufwärts bis zur Gürtellinie dem Original entsprechen.

Definition für Halbtüren bei Fahrzeugen ohne serienmässige Türen:
Es muss eine Abdeckung vorhanden sein, die das Herausstellen von Füßen oder Beinen beim Umkippen des Fahrzeuges verhindert. Diese Abdeckung muss mindestens die Höhe der Gürtellinie des hinten an den Türausschnitt anschließenden Fahrzeugteiles haben. Außerdem muss die Abdeckung mindestens die Höhe des höchsten Punktes der unbelasteten Sitzfläche haben.
Die Abdeckung kann z.B. bestehen aus Blech, Holz, Gitter, Netz usw. Anforderungen an das Material von Netz und Gitter siehe 3.2.10.
Die Abdeckung kann zum Öffnen vorgesehen sein.

3.5.9.4 Karosserieanbauteile
Anbauteile der Karosserie dürfen durch Kunststoffteile mit identischen äußeren Abmessungen ersetzt werden. Die äußere Form muss der Serie entsprechen.

3.5.9.5 Die Fahrzeugkontur darf nicht durch abkleben oder sonstige Maßnahmen verändert werden.

3.5.9.6 Windschutzscheibe, -rahmen Scheibenrahmen dürfen nicht heruntergeklappt werden.
Windschutzscheiben dürfen aus Sicherheitsgründen keine stärkeren Beschädigungen aufweisen.
Die Windschutzscheibe kann entfernt werden, wenn ein Käfig eingebaut ist, der Rahmen muss in seiner Originalform bestehen bleiben.

3.5.9.7 Bodylift
Ein Bodylift ist mit einer Höhe von max. +50mm erlaubt. Dieser muss starr sein.

 

3.5.10 Beleuchtungseinrichtungen

Die Rückleuchten und -strahler sind freigestellt.

 

3.5.11 Motor

Nur Fahrzeuge  mit 4-Zylinder-Motoren dürfen diesen gegen andere 4-Zylinder-Motoren wechseln

(Hersteller ist freigestellt). 

Tuning ist erlaubt, aber kein aufladen durch Turbo,  Kompressor, NOX-Einspritzung und

Wassereinspritzung. 

Kühler, Batterie, etc. dürfen  nicht vom Motorraum entfernt oder versetzt werden, wenn

sich diese original im Motorraum befinden.

 

3.5.12 Kraftstofftank

Der Kraftstofftank ist freigestellt. Siehe unter Punkt 3.2.7  

 

3.5.13 Batterie

Die Batterie ist am Originalplatz unverrückbar zu befestigen.

 

3.5.14  Kühler

Der Kühler ist freigestellt und muss im Motorraum untergebracht sein.

 

3.5.15  Getriebe und Antrieb

Die Übersetzung zwischen Getriebe- Zwischengetriebe und Achsen sind frei.

Manuelle Getriebe dürfen gegen Automatikgetriebe ausgetauscht werden.
Das Antriebssystem (permanent, abschaltbar) darf nicht geändert werden.

 

 

3.6 TRIAL Gruppe M "MODIFIED" (VERBESSERTE SERIENFAHRZEUGE)

Es gelten die Bestimmungen der Pos. 3.5.1 bis einschließlich 3.5.13

Darüber hinaus gelten folgende Vorschriften:

 

3.6.1 Karosserie und Aufbau

Oberhalb der Gürtellinie darf die Karosserie geändert werden.

Die Gürtellinie ist wie folgt definiert: Vorne die Linie, an der die Motorhaube aufliegt.
Bei offenen Fahrzeugen: Hinten und seitlich der obere Rand der Bordwand.
Bei geschlossenen Fahrzeugen, sofern keine serienmäßige offene Version existiert: Unterkante der Seiten- und Heckfenster.

Einzige Ausnahme sind die Kotflügel – diese dürfen an ihrem unteren Rand um 10cm ausgeschnitten werden. Horizontal angebrachte Kotflügel (z.B. Willy’s Jeep)  dürfen um 10cm angehoben werden. 

Das Türschwellenstirnblech darf 10cm – aber maximal bis zur Bodenplatte oder bis zum

Türschwellenträger – abgetrennt werden.

 

3.6.2 Bremsen

Die Bremsanlage ist freigestellt (z.B.: Umbau auf Scheibenbremsen).
Eine funktionsfähige Betriebsbremse und eine Hand- bzw. Feststellbremse müssen vorhanden sein, diese darf nicht auf die Vorderachse wirken.
Die Bremskraftverteilung an einer Achse muss gleich sein.
Die serienmäßige Bremskraftverteilung zwischen beiden Achsen darf nicht verändert werden.
Einzelrad- oder Einzelachs- Bremsen sind somit verboten.

 

3.6.3 Motor und Getriebe 

Der Motortyp und Getriebetyp ist freigestellt.

3.6.3.1 Schaltgetriebe – Differential
Die Achsübersetzungen, Antriebs- und Kardanwellen, das komplette Getriebe und Verteilergetriebe sind freigestellt.
Die Achsen sind freigestellt. Die Achsen dürfen ausgetauscht werden, müssen aber der gleichen Type entsprechen (z.B. Starrachse gegen Starrachse,  Portalachse gegen Portalachse).  Für die Vorderachse, die Hinterachse und das Verteilergetriebe sind Differentialsperren freigestellt.
Die Abschaltung der Kraftübertragung einzelner Räder oder Antriebsachsen ist nicht erlaubt, es sei denn, es entspricht der Serie.
Das Antriebssystem (permanent, abschaltbar) darf nicht geändert werden.

3.6.4 Radaufhängung 

Die Federn sind freigestellt. Der Federtyp (z.B. Schrauben-, Luft-, Blatt- oder Torsionsfeder) muss beibehalten werden.

Die Radaufhängung darf geändert werden. Der Typ der Radaufhängung (z.B. Starrachse, Einzelradaufhängung) muss beibehalten werden.

 

3.6.5 Räder und Reifen

3.6.5.1 Reifen
Die Reifen sind freigestellt. Ackerschlepper-Profile und Ketten sind nicht erlaubt.

3.6.5.2 Räder (Radscheibe und Felgenbett)
Die Räder sind freigestellt. Der maximal zulässige Durchmesser beträgt 18".

3.6.5.3 Spurverbreiterungen
Spurverbreiterungen sind freigestellt.

3.6.6 Windschutzscheibe

Die Windschutzscheibe- und Rahmen dürfen  einschließlich ihrer Befestigungselemente entfernt werden.

 

3.6.7 Abgasanlage und Geräuschbegrenzung

Die Mündung zur Seite oder nach oben gerichteter Auspuffrohre muss hinter der Radstandsmitte liegen. Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie hinausragen. Sie dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des Fahrzeugs enden.
Geräuschbegrenzung: Die Lautstärke der Auspuffanlage darf max. 98 +2 dB(A) betragen (DMSB-Nahfeldmeßmethode)

 

3.6.8. Rahmen

Der Rahmen muss in seiner originalen Dimension beibehalten werden, nur die Stoßstangenhalterungen oder Montagebleche dürfen entfernt werden. Der Radstand darf nicht verändert werden.

 

 

3.7. TRIAL-GRUPPE  PM „Pro-Modified“

Allgemeines
Alle Fahrzeuge müssen 2 Achsen und Vierradantrieb haben.
Die Karosserie sollte leicht als serienproduziertes Auto identifizierbar sein.
Der Aufbau des Rahmen ist freigestellt. Jedes nicht ausdrücklich erlaubte Zubehör, welches das Auto wettbewerbsfähiger macht, ist untersagt.

1 Rahmen
1.1 Rahmen
ist freigestellt


2 Räder
2.1 Reifen
Gummiluftbereifte Räder sind vorgeschrieben, Ketten sind nicht erlaubt, max. Höhe 100cm.

2.2 Felgen
sind freigestellt.

2.2 Radaufhängung
keine hydraulische Radaufhängung, sonst freigestellt.

2.4 Stoßdämpfer
sind freigestellt

 

3 Motor
3.1 Motor
ist freigestellt

3.2 Kraftstofftank
Der Kraftstofftank darf nicht im Fahrgastraum untergebracht sein, muss sicher befestigt sein und muss gegen Beschädigungen geschützt sein.
Ein Kraftstofftank der Renntype wird empfohlen, nur gewöhnlicher Kraftstoff ist erlaubt.

3.3 Kühler
Der Kühler darf nicht im Fahrgastraum untergebracht sein, Wasserschläuche- und Leitungen müssen sicher befestigt sein. Wenn Wasserschläuche- und Leitungen durch den Fahrgastraum verlaufen, müssen diese geschützt sein.

3.4 Abgasanlage und Geräuschbegrenzung
ist freigestellt. Die Lautstärke der Auspuffanlage darf max. 98+2 dB betragen (DMSB Nahfeldmeßmethode) .

3.5 Batterie
Die Batterie muss sicher befestigt sein und einen Schutz vor dem Auslaufen aufweisen.
Elektrokabel müssen gut befestigt sein.
Der Hauptstromkreisunterbrecher muss von innen wie außen zu betätigen sein.
Er muss eine deutlich gekennzeichnete Ein/Aus-Position haben.
Bei automatischem Getriebe darf es nur möglich sein, den Motor zu starten, wenn das Getriebe auf Neutral steht.


4 Bremsen
sollten funktionsfähig sein, Lenkbremsen sind erlaubt.
Bremsschläuche- und Leitungen müssen gut geschützt sein.

4.2 Hand- bzw. Feststellbremse
Eine funktionstüchtige Hand- bzw. Feststellbremse muss vorhanden sein.


5 Lenkung
5.1. Lenkung
4-Rad-Lenker oder Knicklenker sind nicht erlaubt.


6 Karosserie
6.1 Karosserie
Die Karosserie sollte leicht als serienproduziertes Auto identifizierbar sein.
Die Länge sollte mindestens von Achse zu Achse sein.
Motorhaube, Karosserieseiten, vorderer- und hinterer Kotflügel müssen vorhanden sein.
Scheiben, falls vorhanden, müssen aus Lexan/Polycarbonat sein.


6.2 Fahrgastraum
Eine Schutzwand muss vorhanden sein, um Fahrer und Beifahrer vom Motor, Ölkühler,
Kühler zu schützen sowie um zu verhindern, dass Feuer oder Flüssigkeit in den Fahrgastraum eindringt.

6.3 Boden
Eine Bodenplatte aus mindestens 2mm Aluminium oder 1mm Stahl muss vorhanden sein, falls die Original-Bodenplatte nicht vorhanden ist.

6.4 Sitze
Sogenannte Schalensitze mit 4-Punkt-Gurte sind obligatorisch. Wenn der Sitz verstellbar ist, muss er an beiden Seiten eine Blockiervorrichtung aufweisen.

6.5 Überrollbügel
Mindestens ein 6-Punkt-Überrrollbügel muss vorhanden sein. Für Fahrzeuge ohne Dach muss eine Dachplatte vorhanden sein (siehe Sicherheitsvorschriften).

6.6. Sicherheitsgurte
4-Punkt-Gurte bzw. sogenannte Hosenträger-Gurte (Y-Gurte) sind vorgeschrieben.

7 Lichter
sind freigestellt.

8 Sonstiges
8.1. Schlepphaken
Es sollte je ein Schlepphaken vorne sowie hinten am Fahrzeug vorhanden sein. Diese sollten
eine entsprechende Farbe als Kontrast zur Autofarbe aufweisen.

8.2. Gewicht
Das Totalgewicht des Fahrzeuges sollte zwischen 600kg und 3.500 kg sein.

 

 

3.8 TRIAL-GRUPPE P "Prototypen"

Nur Geländewagen mit Vierradantrieb, zwei Achsen und vier Gummi-Luftbereiften Rädern sind teilnahmeberechtigt.
Zwillingsräder bzw. -reifen sind nicht erlaubt. Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion gewisse Gefahren zu bergen scheint, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Quad und ATV-Fahrzeuge sind nicht erlaubt.

 

3.8.1 Motor und Kraftübertragung

Freigestellt, außer Hydrostatmotoren/Hydraulikmotoren.

 

3.8.2 Abgasanlage und Geräuschbegrenzung

Die Mündung zur Seite oder nach oben gerichteter Auspuffrohre muss hinter der Radstandsmitte liegen.
Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie hinausragen. Sie dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des Fahrzeuges enden.
Geräuschbegrenzung: Die Lautstärke der Auspuffanlage darf maximal 98 +2 dB(A) betragen (DMSB-Nahfeldmeßmethode).

 

3.8.3 Lenkung

Freigestellt. Knicklenker sind nicht erlaubt.

 

3.8.4 Karosserie - Aufbau

Diese/r muss einwandfrei gearbeitet und darf keinesfalls nur behelfsmäßiger Natur sein.
Die Karosserie darf keine scharfen Kanten aufweisen und für die Insassen muss genügend Sicherheit gewährleistet sein. 

Alle rotierenden Teile des Motors und des Antriebsstranges müssen ausreichend mechanisch geschützt sein. Die Fahrzeuge müssen im Fahrgastraum eine geschlossene Bodenplatte haben.
 

3.8.5 Radaufhängung

Die Fahrzeuge müssen gefederte Achsen haben. Eine starre Verbindung mit dem Chassis ist verboten.

 

3.8.6 Räder und Reifen

3.8.6.1 Reifen
Die Reifen sind freigestellt. Ketten sind nicht erlaubt.

3.8.6.2 Räder (Radscheibe und Felgenbett)
Die Räder sind freigestellt. Der maximal zulässige Rad-Durchmesser beträgt 125cm.

3.8.6.3 Spurverbreiterungen
Spurverbreiterungen sind freigestellt.

3.8.7 Sitze

Die Anzahl der Sitze ist freigestellt. Für die Insassen muss eine ausreichende Kopfstütze zur Verfügung stehen. Schalensitze werden empfohlen.

 

3.8.8 Bremsen

Die Bremsen sind freigestellt. Eine funktionsfähige Betriebs- und eine Hand- bzw. Feststellbremse müssen vorhanden sein.
Die Bremskraftverteilung für Hand- bzw. Feststellbremse und Betriebsbremse an einer Achse muss gleich sein. Zusätzliche Einzelradbremsen sind erlaubt.