TEIL III
Technische Bestimmungen
Stand 08.05.2004 (Alle älteren Reglements
verlieren hiermit ihre Gültigkeit)
Schreibfehler vorbehalten.
3.1 ZULÄSSIGE FAHRZEUGE -
HOMOLOGATION
3.1.1
Es können nur Geländewagen mit Vierradantrieb an den Wettbewerben
teilnehmen.
Für die Gruppen O, S, und M müssen dafür mindestens 50 identische Fahrzeuge
weltweit produziert worden sein, was im Zweifel durch den Eigner zu belegen
ist.
3.1.2
Gestartet wird in
Trial-Gruppe O ( Original / Originalfahrzeuge)
Trial-Gruppe S ( Standard / Serienfahrzeuge)
Trial-Gruppe M ( Modified / verbesserte Serienfahrzeuge)
Trial-Gruppe
PM (Pro Modified / verbesserte Modified)
Trial-Gruppe P (
Prototypen)
3.1.3.
Die
Fahrzeuge in allen Gruppen dürfen nicht mehr als 3.500 kg wiegen.
3.1.4.
Quads
und ATV’s sind nicht erlaubt.
3.2
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Die Sicherheitsvorschriften
der einzelnen Länder sind gültig – die Minimum Sicherheiten sind:
3.2.1 Windschutzscheibe
Falls in der Gruppe M, PM
oder P eine Windschutzscheibe verwendet wird, muss sie aus Verbundglas oder
aus Lexan und Makralon bestehen. Auf keinen Fall aus Plexiglas.
In den Gruppen O und S ist Verbundglas empfohlen, wobei Lexan und Makralon
auch erlaubt ist.
In allen Gruppen darf die
Windschutzscheibe keine grösseren Beschädigungen aufweisen. Wenn
Beschädigungen vorhanden
sind, muss für diese eine Freigabe durch die technische Leitung
eingeholt werden.
3.2.2
Abschleppösen/-haken
Vorne und hinten muss
mindestens eine Abschleppöse oder Abschlepphaken mit einem Innendurchmesser
von mindestens 50 mm angebracht sein. Sie müssen fest verankert, leicht
zugänglich und rot, gelb oder orange lackiert sein, damit zu Karosserie ein
Kontrast hergestellt wird.
Gültig für Gruppen O, S, M, PM und P.
3.2.3 Sitze
Die Sitze der Insassen
müssen fest verankert sein. Kopfstützen müssen vorhanden sein.
3.2.4 Gemischaufbereitung
Bei einem Defekt der
"Gasbetätigung" muss gewährleistet sein, dass der Motor auf Leerlaufdrehzahl
geht (z.B.: durch eine Feder an jeder Drosselklappenwelle).
3.2.5 Unterschutz
Ein Unterschutz ist
freigestellt.
3.2.6
Stromkreisunterbrecher
Der
Hauptstromkreisunterbrecher muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen
(Batterie, Lichtmaschine, Zündung, elektrische Bedienelemente usw.
Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass durch die Betätigung des
Hauptstromkreisunterbrechers auch der Motor abgestellt wird.
Der Hauptstromkreisunterbrecher muss auf der Lenkradseite vor der
Windschutzscheibe angebracht (bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe vorne,
Lenkradseite zwischen Motorhaube und Armaturentafel) und von innen wie außen
zu betätigen sein.
Er muss eine deutlich gekennzeichnete Ein/Aus-Position haben.
Gültig für die Gruppen M, PM und P.
Für Gruppen O und S und Dieselfahrzeuge wird eine solche oder ähnliche
Einrichtung empfohlen.
3.2.7 Kraftstoffbehälter
/ Batterie
Der Kraftstoffbehälter ist
freigestellt für die Gruppen S, M, PM und P. Er muss in ausreichend
geschützter Lage eingebaut und mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Er darf
nicht im Fahrgastraum untergebracht sein und muss von diesem mit einer
feuerfesten Schutzwand getrennt sein. Gleiches gilt in den Gruppen M,
PM und P für die Batterie.
3.2.8 Flüssigkeitsleitung
Ein Schutz der Kraftstoff-,
Öl- und Bremsleitungen außerhalb der Karosserie gegen Beschädigung (Steine,
Korrosion, mechanische Brüche usw.) muss vorgesehen sein. Innerhalb der
Karosserie müssen die Leitungen gegen jegliche Brandgefahr geschützt werden.
Falls in Gruppe M, PM oder P die Serienanordnung beibehalten wird, ist kein
zusätzlicher Schutz erforderlich. Wenn kein Original Tank verwendet wird und
nicht an der vorgesehenen Stelle eingebaut ist, muss ein Rückschlagventil
eingebaut werden.
3.2.9 Sicherheitsgurte
In der Gruppen O und S
müssen für die Insassen mindestens 3-Punkt-Gurte vorhanden sein.
In den Gruppen M, PM und P sind mindestens 4-Punkt-Gurte bzw. sogenannte
Hosenträger-Gurte
(Y-Gurte) vorgeschrieben.
Die Insassen müssen angeschnallt sein. Das verwendete Gurtsystem ist seiner
Bestimmung nach anzulegen und darf nicht manipuliert werden. Elektronisch
sperrbare Gurtsysteme sind erlaubt und
müssen funktionieren.
3.2.10 Schutznetz/-gitter
(dieser Punkt ist empfohlen, aber im Moment nicht Pflicht !)
3.2.11
Überrollvorrichtungen
3.2.11.1
In der Gruppen 0 und S ist für offene Fahrzeuge mindestens ein Überrollbügel
vorgeschrieben.
Serienmäßige vorhandene Überrollbügel dürfen nicht verändert werden.
Originale Rohrbügel dürfen unter Beibehaltung der originalen
Außenabmessungen ersetzt werden (siehe 3.2.11.3). Fahrzeuge ohne
Überrollbügel müssen nachträglich eine solche Einrichtung einbauen.
Dieser hat mindestens wie folgt auszusehen: Hauptbügel, Abstützung nach
hinten und hierin eine diagonale Verstrebung. Dieser Bügel wird auch für
alle anderen (geschlossenen) Fahrzeuge dieser Gruppen empfohlen.
3.2.11.2
In den Gruppen M, PM und P muss ein Überrollkäfig mit einer diagonalen
Abstützung der B-Säule (links oben nach rechts unten oder umgekehrt) oder
eine Diagonale zwischen B-Säule und der Abstützung Richtung C-Säule
nach hinten (von links oben nach rechts unten oder umgekehrt) eingebaut
sein. Zudem ist eine Diagonale horizontal zwischen A-Säule und B-Säule
(links vorne nach rechts hinten oder umgekehrt) anzubringen.
Empfohlen in Gruppe O und S.
3.2.11.3
Für nicht serienmäßige Konstruktionen ist die Mindestdimension 38 x 2,5 mm
oder 40 X 2,0 mm einzuhalten. Es sind ausschließlich Konstruktionen aus
Stahl zulässig. Die Befestigungspunkte der Überrollvorrichtung an der
Karosserie müssen mit einer 3mm starken Stahlplatte, die eine Mindestfläche
von min. 100cm2 haben muss, verstärkt werden. Die Stahlplatte muss an der
Karosserie verschraubt oder verschweißt sein. Beim Verschrauben muss mit
einer ebenfalls 100cm2 großen Gegenplatte gearbeitet werden. Die Platte muss
mit mindestens 4 Schrauben der Größe M8, mindestens ISO Norm 8.8, durch die
Karosserie verschraubt sein.
Bei Fahrzeugen mit Kunststoffkarosserie muss der Bügel / Käfig am Rahmen
befestigt werden.
3.2.11.4
Die Fläche zwischen A- und B-Bügel (Fahrgastzelle, gedacht als "Dach") muss
mit einer Stahlplatte mit min. 2 mm oder einer Aluminiumplatte mit min. 3 mm
Stärke abgedeckt werden.
Diese muss an min. 4 Punkten verschraubt (Größe M8, ISO Norm 8.8) oder
verschweißt sein (mindestens vier Schweißnähte á 5cm).
Dies gilt für alle Gruppen, in der ein Käfig vorgeschrieben ist.
3.2.11.5 Definitionen:
B-Bügel, Hauptbügel:
Struktur, bestehend aus
einem fast senkrechten Rahmen oder Verbindung, die quer durch das Fahrzeug
direkt hinter den Vordersitzen angebracht ist. Bei der Konstruktion ist
darauf zu achten, dass bei aufrechter Sitzposition die Schulter innerhalb
der Bügelaußenmaße liegen.
A-Bügel:
ähnlich wie der Hauptbügel
aber er folgt den äußeren Windschutzscheibenträgern, sowie der oberen Kante
der Windschutzscheibe.
Diagonalstrebe:
a) Rohr,
das von einem der höchsten Punkte des Hauptbügels zur anderen Seite des
A-Bügels verläuft,
b) Rohr, das in der
Verstrebung nach hinten von einer Strebe unten zur gegenüberliegenden
nach oben verläuft.
Empfohlen:
Abstände
zwischen Käfigrohre und Helm sollte mindestens 5cm sein.
3.2.12 Helme
In allen Gruppen und
Sektionen müssen die Insassen Helme, die der StVO für motorgetriebene
Fahrzeuge entsprechen, tragen.
3.2.13 Overalls
Die
Overalls müssen nicht feuerfest sein. Nicht feuerfeste dürfen nur aus
Baumwolle gefertigt sein.
3.4 TRIAL-GRUPPE O
"ORIGINAL" (ORGINAL-FAHRZEUGE)
3.4.1 Allgemeines
Jede nicht ausdrücklich
erlaubte Fahrzeugänderung ist verboten.
Eine erlaubte Änderung darf keine nicht erlaubte Änderung nach sich ziehen.
Als serienmäßiger Zustand wird bezeichnet, wie ein Fahrzeug in den
EG-Ländern ab Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur ausgeliefert werden.
Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen
Aufpreis vom Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur geliefert werden können,
gelten als serienmäßig im Sinne dieses Reglements, sofern im übrigen keine
Einschränkungen vorliegen.
Ältere Fahrzeuge dürfen auf
den neuesten Stand, jedoch typgebunden, gebracht werden.
Es dürfen nur Diesel- oder Benzin betriebene Fahrzeuge teilnehmen.
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:
3.4.2. Reifen
Erlaubt sind nur
Reifengrößen, lt. den Daten der Herstellerwerke bzw. Hauptimporteure,
die diese als Serienbereifung ausgeben (+/- 5% im Durchmesser)
Die maximale Profiltiefe beträgt 16mm, dies gilt nur bei runderneuerten
Reifen, wobei die 16mm als
gemossene
Profiltiefe massgebend ist. Das maximum erlaubte Profil ist ein
MT-Profil oder ähnlich.
Nicht zulässig ist die
Verwendung von Wettbewerbsreifen, wie Alligator, Desert-Dog,
Bronco-Dirt-Devil, Greenway-Diamond-Back, etc. , Stoppel- und
Noppenreifen, Spickesreifen und Reifen mit Ketten oder ähnlichen Mitteln.
Die Anbringung von Zwillingsreifen ist nicht erlaubt.
(in Verbindung mit
Punkt 3.4.3.)
3.4.3 Felge
Es dürfen nur serienmäßige
fahrzeugtypgebundene Felgengrößen (Durchmesser, Breite und Einpresstiefe)
verwendet werden. Fahrzeuge, bei denen die Serienbereifung kleiner als 205
R16 oder 6,50/16 ist, dürfen auf diese Grösse aufgerüstet werden, mit ET
20-25.
Ersatzräder bzw. -reifen
dürfen entfernt werden.
3.4.4 Bremsen
Fahrzeuge mit Trommelbremsen
dürfen an der Vorderachse auf Scheibenbremsen umgerüstet werden.
Die serienmäßige Spurweite muss eingehalten werden. Die Feststellbremse muss
im Original beibehalten werden.
3.4.5 Lenkung
Die Lenkanschlagschrauben
sind freigestellt.
3.4.6 Abgasanlage
Nach dem letzten
serienmäßigen Schalldämpfer ist die Abgasanlage freigestellt.
3.4.7 Differentialsperre
Für die hintere
Antriebsachse ist die Differentialsperre und deren Betätigung freigestellt.
Weitere Differentialsperren sind erlaubt, wenn diese serienmäßig sind.
Hierfür müssen auch die Betätigungen als Einheit serienmäßig sein. Gleiches
gilt für elektronische Fahrhilfen.
3.4.8 Radaufhängung
3.4.8.1 Stoßdämpfer
Stoßdämpfer sind freigestellt, jedoch müssen Anzahl, Arbeitsprinzip und die
Befestigungspunkte beibehalten werden. Gasdruckdämpfer sind vom
Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer zu betrachten. Höhenverstellbare
Stoßdämpfer dürfen nicht verwendet werden.
3.4.8.2 Niveauregulierung
Eine
serienmäßige Niveauregulierung darf unter Beibehaltung der originalen
Werksausführung eingesetzt werden.
3.4.8.3 Federn
Die Federn
sind unter Beachtung der Serienmaße und des Federtyps freigestellt.
3.4.9 Karosserie - Aufbau
3.4.9.1 Abmessungen
Die
Abmessungen müssen den Herstellerangaben entsprechen.
3.4.9.2 Stoßfänger
Die
Stoßfänger dürfen nicht entfernt werden.
Die Stoßfänger müssen in der Originalform vorhanden sein, wobei aufgesetzte
Stoßfängerecken/Endkappen (meistens kleine Plastikteile)
entfernt werden dürfen.
Im Falle, dass die Stossfänger teilweise oder ganz beschädigt
sind, müssen diese
vor der nächsten Sektion wieder repariert werden.
3.4.9.3
Hardtop, Plane mit Gestänge inkl. aller verschraubten
Halterungen, Heckklappe, Rücksitze, Reserverad, Reserveradhalter, Spiegel
und Spiegelhalter,
Seiten- und Heckscheiben dürfen entfernt werden.
Seitliche Zier- und Scheuerleisten, Seitenblinker, Türgriffe und die
Originaltüren müssen vorhanden sein.
Originaltüren dürfen zu Halbtüren umgebaut werden.
Diese müssen in Material und in der Form aufwärts bis zur Gürtellinie dem
Original entsprechen.
Die Gürtellinie ist wie folgt definiert: Vorne die Linie, an der die
Motorhaube aufliegt.
Bei offenen Fahrzeugen: Hinten und seitlich der obere Rand der Bordwand.
Bei geschlossenen Fahrzeugen, sofern keine serienmäßige offene Version
existiert: Unterkante der Seiten- und Heckfenster.
Fahrzeuge die ohne Türen ausgeliefert wurden, müssen ebenfalls mit
mindestens Halbtüren ausgerüstet sein.
Definition für Halbtüren bei Fahrzeugen ohne serienmäßige
Türen: Es muss eine Abdeckung vorhanden sein, die das Herausstellen von
Füßen oder Beinen beim Umkippen des Fahrzeuges verhindert.
Diese Abdeckung muss mindestens die Höhe der Gürtellinie des hinten an den
Türausschnitt anschließenden Fahrzeugteiles haben. Außerdem muss die
Abdeckung mindestens die Höhe des höchsten Punktes der unbelasteten
Sitzfläche haben.
Die Abdeckung kann z.B. bestehen aus Blech, Holz, Gitter, usw. Anforderungen
an das Material Gitter siehe 3.2.10.
Die Abdeckung kann zum Öffnen vorgesehen sein.
3.4.9.4
Die Fahrzeugkontur darf nicht durch abkleben oder sonstige Maßnahmen
verändert werden.
3.4.9.5
Windschutzscheibe, -rahmen Scheibenrahmen dürfen nicht entfernt oder
heruntergeklappt werden. Windschutzscheiben dürfen aus Sicherheitsgründen
keine stärkeren Beschädigungen aufweisen.
3.4.10
Beleuchtungseinrichtungen
Die Rückleuchten und–
Strahler müssen in ihrer äußeren Form dem Original entsprechen.
3.4.11
Antriebsstrang Motor, Getriebe und Achsübersetzungen müssen in ihrer
Kombination und in ihrer technische Spezifikation (Übersetzungen) dem
Original entsprechen.
3.4.12
Kraftstofftank. Der Originaltank muss in seiner äußeren Form und in
seiner Funktion erhalten bleiben.
3.4.13 Batterie
Die Batterie ist am
Originalplatz unverrückbar zu befestigen.
3.5 TRIAL-GRUPPE S
"STANDARD" (SERIENFAHRZEUGE)
3.5.1 Allgemeines
Jede nicht ausdrücklich
erlaubte Fahrzeugänderung ist verboten.
Eine erlaubte Änderung darf keine nicht erlaubte Änderung nach sich ziehen.
Die Fahrzeuge müssen in serienmäßigem Zustand sein, wie sie in den
EG-Ländern ab Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur ausgeliefert werden.
Jedes Zubehör und alle Sonderausstattungen, die beim Fahrzeugkauf auch gegen
Aufpreis vom Herstellerwerk bzw. Hauptimporteur geliefert werden können,
gelten als serienmäßig im Sinne dieses Reglements, sofern im übrigen keine
Einschränkungen vorliegen.
Ältere Fahrzeuge dürfen auf
den neuesten Stand, jedoch typgebunden, gebracht
werden.
Darüber hinaus gelten
folgende Regelungen:
3.5.2. Reifen
Erlaubt sind Reifengrößen, die die
Maximalmaße von Durchmesser = 900mm und Breite = 300mm nicht übersteigen.
Die Reifenlauffläche (Profilfläche) muss in Gänze durch den Kotflügel in
senkrechter Linie abgedeckt sein. Ist dies nicht der Fall, kann dies in Form
einer Kotflügelverbreiterung erreicht werden. Das Material muss aus
Kunststoff bestehen.
Die maximale Profiltiefe
beträgt 18mm, dies gilt nur bei runderneuerten Reifen, wobei die 18mm als
gemossene Profiltiefe massgebend ist.
Das Nachschneiden vom Reifenprofil ist nicht erlaubt. Nicht zulässig ist die
Verwendung von Wettbewerbsreifen, wie Aligator, Desert-Dog, Stoppel- und
Noppenreifen, Spickesreifen und Reifen mit Ketten oder ähnlichen Mitteln.
Die Anbringung von Zwillingsreifen ist nicht erlaubt.
3.5.3 Felge
Es dürfen nur serienmäßige
fahrzeugtypgebundene Felgengrößen (Durchmesser, Breite und Einpresstiefe)
verwendet werden. Die maximale Felgengröße beträgt 18“.
Ersatzräder bzw. -reifen dürfen entfernt werden.
Es darf eine
Spurverbreiterung verwendet werden.
3.5.4 Bremsen
Fahrzeuge mit Trommelbremsen
dürfen an der Vorderachse auf Scheibenbremsen umgerüstet werden. Die
Feststellbremse muss im Original beibehalten werden.
3.5.5 Lenkung
Die Lenkanschlagschrauben
sind freigestellt. Eine Hilfskraftlenkung (Servolenkung) ist freigestellt.
3.5.6 Abgasanlage
Die Mündung zur Seite oder
nach oben gerichteter Auspuffrohre muss hinter der Radstandsmitte liegen.
Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie hinausragen. Sie
dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des
Fahrzeugs enden.
Geräuschbegrenzung: Die Lautstärke der Auspuffanlage darf max. 98 +2 dB(A)
betragen (DMSB-Nahfeldmeßmethode)
3.5.7 Differentialsperre
Freigestellt für Vorder- und
Hinterachse.
3.5.8 Radaufhängung
3.5.8.1 Stoßdämpfer
Stoßdämpfer sind freigestellt, jedoch müssen Anzahl, Arbeitsprinzip und die
Befestigungspunkte beibehalten werden. Gasdruckdämpfer sind vom
Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer zu betrachten.
Höhenverstellbare Stoßdämpfer dürfen nicht verwendet werden.
3.5.8.2 Niveauregulierung
Eine
serienmäßige Niveauregulierung darf unter Beibehaltung der originalen
Werksausführung eingesetzt werden.
3.5.8.3 Federn
Die Federn
sind unter Beachtung des Federtyps freigestellt.
3.5.8.4 Federgehänge
Längere
Federgehänge sind erlaubt.
3.5.9 Karosserie - Aufbau
3.5.9.1 Abmessungen
Die
Abmessungen müssen den Herstellerangaben entsprechen.
3.5.9.2 Stoßfänger
Die
Stoßfänger und die verschraubten Stoßfänger-Halterungen dürfen entfernt oder
gegen nicht serienmäßige Stoßfänger ausgetauscht werden, wobei die Form
nicht der Kontur des Fahrzeugs angepasst werden darf.
Das Material muss starr und fest sein. Die Materialstärke ist freigestellt.
Definition: Nicht serienmäßige Stoßfänger dürfen
ausschließlich an der Stoßfängerhalterung befestigt sein und nicht fest mit
der Karosserie verbunden sein, d.h. Abdeckbleche (oder ähnliches Material)
zwischen Karosserie und Rahmen sind verboten.
3.5.9.3
Hardtop, Plane mit Gestänge, Heckklappe, Rücksitze, Reserverad,
Reserveradhalter, seitliche Zier-und Scheuerleisten, Spiegel, Spiegelhalter,
Seiten- und Heckscheiben, Seitenblinker, Türgriffe und Türoberteile
(Türunterteil muss vorhanden sein) dürfen entfernt werden.
Originaltüren dürfen zu Halbtüren umgebaut werden.
Diese müssen in Material und in der Form aufwärts bis zur Gürtellinie dem
Original entsprechen.
Definition für Halbtüren bei Fahrzeugen ohne serienmässige Türen:
Es muss eine Abdeckung vorhanden sein, die das Herausstellen von Füßen oder
Beinen beim Umkippen des Fahrzeuges verhindert. Diese Abdeckung muss
mindestens die Höhe der Gürtellinie des hinten an den Türausschnitt
anschließenden Fahrzeugteiles haben. Außerdem muss die Abdeckung mindestens
die Höhe des höchsten Punktes der unbelasteten Sitzfläche haben.
Die Abdeckung kann z.B. bestehen aus Blech, Holz, Gitter, Netz usw.
Anforderungen an das Material von Netz und Gitter siehe 3.2.10.
Die Abdeckung kann zum Öffnen vorgesehen sein.
3.5.9.4 Karosserieanbauteile
Anbauteile
der Karosserie dürfen durch Kunststoffteile mit identischen äußeren
Abmessungen ersetzt werden. Die äußere Form muss der Serie entsprechen.
3.5.9.5
Die Fahrzeugkontur darf nicht durch abkleben oder sonstige Maßnahmen
verändert werden.
3.5.9.6
Windschutzscheibe, -rahmen Scheibenrahmen dürfen nicht heruntergeklappt
werden.
Windschutzscheiben dürfen aus Sicherheitsgründen keine stärkeren
Beschädigungen aufweisen.
Die Windschutzscheibe kann entfernt werden, wenn ein Käfig eingebaut ist,
der Rahmen muss in seiner Originalform bestehen bleiben.
3.5.9.7 Bodylift
Ein
Bodylift ist mit einer Höhe von max. +50mm erlaubt. Dieser muss starr sein.
3.5.10
Beleuchtungseinrichtungen
Die Rückleuchten und
-strahler sind freigestellt.
3.5.11 Motor
Nur Fahrzeuge mit
4-Zylinder-Motoren dürfen diesen gegen andere 4-Zylinder-Motoren wechseln
(Hersteller ist
freigestellt).
Tuning ist erlaubt, aber
kein aufladen durch Turbo, Kompressor, NOX-Einspritzung und
Wassereinspritzung.
Kühler, Batterie, etc.
dürfen nicht vom Motorraum entfernt oder versetzt werden, wenn
sich diese original im
Motorraum befinden.
3.5.12 Kraftstofftank
Der Kraftstofftank ist
freigestellt. Siehe unter Punkt 3.2.7
3.5.13 Batterie
Die Batterie ist am
Originalplatz unverrückbar zu befestigen.
3.5.14 Kühler
Der Kühler ist freigestellt
und muss im Motorraum untergebracht sein.
3.5.15 Getriebe und
Antrieb
Die Übersetzung zwischen
Getriebe- Zwischengetriebe und Achsen sind frei.
Manuelle Getriebe dürfen
gegen Automatikgetriebe ausgetauscht werden.
Das Antriebssystem (permanent, abschaltbar) darf nicht geändert werden.
3.6
TRIAL Gruppe M "MODIFIED" (VERBESSERTE SERIENFAHRZEUGE)
Es gelten die Bestimmungen
der Pos. 3.5.1 bis einschließlich 3.5.13
Darüber hinaus gelten
folgende Vorschriften:
3.6.1 Karosserie und
Aufbau
Oberhalb der Gürtellinie
darf die Karosserie geändert werden.
Die Gürtellinie ist wie
folgt definiert: Vorne die Linie, an der die Motorhaube aufliegt.
Bei offenen Fahrzeugen: Hinten und seitlich der obere Rand der Bordwand.
Bei geschlossenen Fahrzeugen, sofern keine serienmäßige offene Version
existiert: Unterkante der Seiten- und Heckfenster.
Einzige Ausnahme sind die
Kotflügel – diese dürfen an ihrem unteren Rand um 10cm ausgeschnitten
werden. Horizontal angebrachte Kotflügel (z.B. Willy’s Jeep) dürfen um
10cm angehoben werden.
Das Türschwellenstirnblech
darf 10cm – aber maximal bis zur Bodenplatte oder bis zum
Türschwellenträger –
abgetrennt werden.
3.6.2 Bremsen
Die Bremsanlage ist
freigestellt (z.B.: Umbau auf Scheibenbremsen).
Eine funktionsfähige Betriebsbremse und eine Hand- bzw. Feststellbremse
müssen vorhanden sein, diese darf nicht auf die Vorderachse wirken.
Die Bremskraftverteilung an einer Achse muss gleich sein.
Die serienmäßige Bremskraftverteilung zwischen beiden Achsen darf nicht
verändert werden.
Einzelrad- oder Einzelachs- Bremsen sind somit verboten.
3.6.3 Motor und Getriebe
Der Motortyp und Getriebetyp
ist freigestellt.
3.6.3.1 Schaltgetriebe – Differential
Die
Achsübersetzungen, Antriebs- und Kardanwellen, das komplette Getriebe und
Verteilergetriebe sind freigestellt.
Die Achsen sind freigestellt. Die Achsen dürfen ausgetauscht werden, müssen
aber der gleichen Type entsprechen (z.B. Starrachse gegen Starrachse,
Portalachse gegen Portalachse). Für die Vorderachse, die Hinterachse
und das Verteilergetriebe sind Differentialsperren freigestellt.
Die Abschaltung der Kraftübertragung einzelner Räder oder Antriebsachsen ist
nicht erlaubt, es sei denn, es entspricht der Serie.
Das Antriebssystem (permanent, abschaltbar) darf nicht geändert werden.
3.6.4 Radaufhängung
Die Federn sind
freigestellt. Der Federtyp (z.B. Schrauben-, Luft-, Blatt- oder
Torsionsfeder) muss beibehalten werden.
Die Radaufhängung darf
geändert werden. Der Typ der Radaufhängung (z.B. Starrachse,
Einzelradaufhängung) muss beibehalten werden.
3.6.5 Räder und Reifen
3.6.5.1 Reifen
Die Reifen
sind freigestellt. Ackerschlepper-Profile und Ketten sind nicht erlaubt.
3.6.5.2 Räder (Radscheibe und Felgenbett)
Die Räder
sind freigestellt. Der maximal zulässige Durchmesser beträgt 18".
3.6.5.3 Spurverbreiterungen
Spurverbreiterungen sind freigestellt.
3.6.6 Windschutzscheibe
Die Windschutzscheibe- und
Rahmen dürfen einschließlich ihrer Befestigungselemente entfernt
werden.
3.6.7 Abgasanlage und
Geräuschbegrenzung
Die Mündung zur Seite oder
nach oben gerichteter Auspuffrohre muss hinter der Radstandsmitte liegen.
Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie hinausragen. Sie
dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des
Fahrzeugs enden.
Geräuschbegrenzung: Die Lautstärke der Auspuffanlage darf max. 98 +2 dB(A)
betragen (DMSB-Nahfeldmeßmethode)
3.6.8. Rahmen
Der Rahmen muss in seiner
originalen Dimension beibehalten werden, nur die Stoßstangenhalterungen oder
Montagebleche dürfen entfernt werden. Der Radstand darf nicht verändert
werden.
3.7. TRIAL-GRUPPE PM „Pro-Modified“
Allgemeines
Alle Fahrzeuge müssen 2 Achsen und Vierradantrieb haben.
Die Karosserie sollte leicht als serienproduziertes Auto identifizierbar
sein.
Der Aufbau des Rahmen ist freigestellt. Jedes nicht ausdrücklich erlaubte
Zubehör, welches das Auto wettbewerbsfähiger macht, ist untersagt.
1 Rahmen
1.1 Rahmen
ist freigestellt
2 Räder
2.1 Reifen
Gummiluftbereifte Räder sind vorgeschrieben, Ketten sind nicht erlaubt,
max. Höhe 100cm.
2.2 Felgen
sind freigestellt.
2.2 Radaufhängung
keine hydraulische Radaufhängung, sonst freigestellt.
2.4 Stoßdämpfer
sind freigestellt
3 Motor
3.1 Motor
ist freigestellt
3.2 Kraftstofftank
Der Kraftstofftank darf nicht im Fahrgastraum untergebracht sein, muss
sicher befestigt sein und muss gegen Beschädigungen geschützt sein.
Ein Kraftstofftank der Renntype wird empfohlen, nur gewöhnlicher Kraftstoff
ist erlaubt.
3.3 Kühler
Der Kühler darf nicht im Fahrgastraum untergebracht sein,
Wasserschläuche- und Leitungen müssen sicher befestigt sein. Wenn
Wasserschläuche- und Leitungen durch den Fahrgastraum verlaufen, müssen
diese geschützt sein.
3.4 Abgasanlage und Geräuschbegrenzung
ist freigestellt. Die Lautstärke der Auspuffanlage darf max. 98+2 dB
betragen (DMSB Nahfeldmeßmethode) .
3.5 Batterie
Die Batterie muss sicher befestigt sein und einen Schutz vor dem
Auslaufen aufweisen.
Elektrokabel müssen gut befestigt sein.
Der Hauptstromkreisunterbrecher muss von innen wie außen zu betätigen sein.
Er muss eine deutlich gekennzeichnete Ein/Aus-Position haben.
Bei automatischem Getriebe darf es nur möglich sein, den Motor zu starten,
wenn das Getriebe auf Neutral steht.
4 Bremsen
sollten funktionsfähig sein, Lenkbremsen sind erlaubt.
Bremsschläuche- und Leitungen müssen gut geschützt sein.
4.2 Hand- bzw. Feststellbremse
Eine funktionstüchtige Hand- bzw. Feststellbremse muss vorhanden sein.
5 Lenkung
5.1. Lenkung
4-Rad-Lenker oder Knicklenker sind nicht erlaubt.
6 Karosserie
6.1 Karosserie
Die Karosserie sollte leicht als serienproduziertes Auto identifizierbar
sein.
Die Länge sollte mindestens von Achse zu Achse sein.
Motorhaube, Karosserieseiten, vorderer- und hinterer Kotflügel müssen
vorhanden sein.
Scheiben, falls vorhanden, müssen aus Lexan/Polycarbonat sein.
6.2 Fahrgastraum
Eine Schutzwand muss vorhanden sein, um Fahrer und Beifahrer vom Motor,
Ölkühler,
Kühler zu schützen sowie um zu verhindern, dass Feuer oder Flüssigkeit in
den Fahrgastraum eindringt.
6.3 Boden
Eine Bodenplatte aus mindestens 2mm Aluminium oder 1mm Stahl muss
vorhanden sein, falls die Original-Bodenplatte nicht vorhanden ist.
6.4 Sitze
Sogenannte Schalensitze mit 4-Punkt-Gurte sind obligatorisch. Wenn der
Sitz verstellbar ist, muss er an beiden Seiten eine Blockiervorrichtung
aufweisen.
6.5 Überrollbügel
Mindestens ein 6-Punkt-Überrrollbügel muss vorhanden sein. Für Fahrzeuge
ohne Dach muss eine Dachplatte vorhanden sein (siehe
Sicherheitsvorschriften).
6.6. Sicherheitsgurte
4-Punkt-Gurte bzw. sogenannte Hosenträger-Gurte (Y-Gurte) sind
vorgeschrieben.
7 Lichter
sind freigestellt.
8 Sonstiges
8.1. Schlepphaken
Es sollte je ein Schlepphaken vorne sowie hinten am Fahrzeug vorhanden
sein. Diese sollten
eine entsprechende Farbe als Kontrast zur Autofarbe aufweisen.
8.2. Gewicht
Das Totalgewicht des Fahrzeuges sollte zwischen 600kg und 3.500 kg sein.
3.8 TRIAL-GRUPPE P "Prototypen"
Nur Geländewagen mit
Vierradantrieb, zwei Achsen und vier Gummi-Luftbereiften Rädern sind
teilnahmeberechtigt.
Zwillingsräder bzw. -reifen sind nicht erlaubt. Ein Fahrzeug, dessen
Konstruktion gewisse Gefahren zu bergen scheint, kann von der Teilnahme
ausgeschlossen werden.
Quad
und ATV-Fahrzeuge sind nicht erlaubt.
3.8.1 Motor und
Kraftübertragung
Freigestellt, außer
Hydrostatmotoren/Hydraulikmotoren.
3.8.2 Abgasanlage und
Geräuschbegrenzung
Die Mündung zur Seite oder
nach oben gerichteter Auspuffrohre muss hinter der Radstandsmitte liegen.
Auspuffrohre dürfen nicht seitlich über die Karosserie hinausragen. Sie
dürfen zur Seite oder nach hinten maximal 100 mm vor der äußeren Kontur des
Fahrzeuges enden.
Geräuschbegrenzung: Die Lautstärke der Auspuffanlage darf maximal 98 +2 dB(A)
betragen (DMSB-Nahfeldmeßmethode).
3.8.3 Lenkung
Freigestellt. Knicklenker
sind nicht erlaubt.
3.8.4 Karosserie - Aufbau
Diese/r muss einwandfrei
gearbeitet und darf keinesfalls nur behelfsmäßiger Natur sein.
Die Karosserie darf keine scharfen Kanten aufweisen und für die Insassen
muss genügend Sicherheit gewährleistet sein.
Alle rotierenden Teile des
Motors und des Antriebsstranges müssen ausreichend mechanisch geschützt
sein. Die Fahrzeuge müssen im Fahrgastraum eine geschlossene Bodenplatte
haben.
3.8.5 Radaufhängung
Die Fahrzeuge müssen
gefederte Achsen haben. Eine starre Verbindung mit dem Chassis ist verboten.
3.8.6 Räder und Reifen
3.8.6.1 Reifen
Die Reifen
sind freigestellt. Ketten sind nicht erlaubt.
3.8.6.2 Räder (Radscheibe und Felgenbett)
Die Räder
sind freigestellt. Der maximal zulässige Rad-Durchmesser beträgt 125cm.
3.8.6.3 Spurverbreiterungen
Spurverbreiterungen sind freigestellt.
3.8.7 Sitze
Die Anzahl der Sitze ist
freigestellt. Für die Insassen muss eine ausreichende Kopfstütze zur
Verfügung stehen. Schalensitze werden empfohlen.
3.8.8 Bremsen
Die
Bremsen sind freigestellt. Eine funktionsfähige Betriebs- und eine Hand-
bzw. Feststellbremse müssen vorhanden sein.
Die Bremskraftverteilung für Hand- bzw. Feststellbremse und Betriebsbremse
an einer Achse muss gleich sein. Zusätzliche Einzelradbremsen sind erlaubt. |