Teil II

Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen

Stand 08.05.2004   (Alle älteren Reglements verlieren hiermit ihre Gültigkeit)
Schreibfehler vorbehalten.

 


2.1 Grundlagen der Veranstaltung

2.2 Teilnehmer

2.3 Beifahrer

2.4 Klassen

2.5 Klassenbelegung

 

2.6 Fahrregeln

2.7 Verstöße gegen die Regeln

2.8 Nationenwertung
und Punktevergabe

2.9. Tageswertung und Ergebnislisten

 

2.10 Nennung

2.11 Werbung

2.12 Schlusswort

 


2.1 Grundlagen der Veranstaltung

Die Veranstaltungen der Mitgliedsverbände werden nach den Bestimmungen des jeweils gültigen  Trial - Reglements durchgeführt.

 

2.2 Teilnehmer / Fahrer

Jeder Teilnehmer/Fahrer  an Trial Veranstaltungen  muss eine gültige Lenkerberechtigung besitzen.

 

2.3 Beifahrer                                                                                       

Es ist während der Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer erlaubt. Der Beifahrer muss mindestens das 12.    Lebensjahr vollendet haben. Eine Haftungserklärung der Erziehungsberechtigten ist beizulegen.

Während des Befahrens einer Sektion kann der Beifahrer verschiedene Bedienungen verrichten.
Fahrer und Beifahrer dürfen den Sitz nicht verlassen.
Von Sektion zu Sektion kann der Fahrer entscheiden ob der Beifahrer im Fahrzeug sein soll.
Von Sektion zu Sektion können wechselnde Beifahrer im Fahrzeug sein.
Jeder Fahrer darf jede Sektion nur einmal befahren. Er kann zusätzlich jede Sektion, auch mehrmals, als Beifahrer befahren.

 

2.4 Klasseneinteilung

Ein Teilnehmer an einer Veranstaltung wählt bei der Nennung eine Klasse.
Fahrzeugwechsel und Klassenwechsel sind möglich, jedoch nicht während einer Veranstaltung.

 

2.5 Klassenbelegung

Eine Mindeststarterzahl ist nicht vorgeschrieben.

 

2.6 Fahrregeln

Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Weisungen der Veranstaltungsleitung, der Streckenposten und der Berechtigten zu halten.
Weitere Vorschriften können bei der Fahrerbesprechung bekannt gegeben werden.
Es muss dann unverzüglich ein zusätzlicher Aushang erfolgen. Vorschriften, die zusätzlich von der Veranstaltungsleitung ausgegeben werden, müssen mit dem aktuellen Reglement konform gehen.

 

2.7 Verstöße gegen die Regeln

Wird gegen einen Teilnehmer erfolgreich Protest eingelegt, so wird dieser  je nach Vergehen  disqualifiziert.

 

2.8  Punktevergabe für die Nationenwertung

2.8.1. In jeder Klasse außer  Pro-Modified  werden Punkte für die Nationenwertung vergeben

2.8.2  Die Punkte der besten drei Fahrer jeder Klasse (siehe Punktetabelle 2.8.3) werden addiert und ergeben
die Platzierung . Sieger ist die Nation mit den meisten Punkten.

2.8.3.  Die so ermittelte Reihenfolge ist der Maßstab für die Vergabe der Nationenwertung.

1. Platz = 30 Punkte

2. Platz = 29 Punkte

3. Platz = 28 Punkte

4. Platz = 27 Punkte

5. Platz = 26 Punkte

6. Platz = 25 Punkte

7. Platz = 24 Punkte

 

 

8. Platz = 23 Punkte

9. Platz = 22 Punkte

10. Platz = 21 Punkte

11. Platz = 20 Punkte

12. Platz = 19 Punkte

13. Platz = 18 Punkte

14. Platz = 17 Punkte

 

15. Platz = 16 Punkte

16. Platz = 15 Punkte

17. Platz = 14 Punkte

18. Platz = 13 Punkte

19. Platz = 12 Punkte

20. Platz = 11 Punkte

21. Platz = 10 Punkte                 

 

22. Platz = 9 Punkte

23. Platz = 8 Punkte

24. Platz = 7 Punkte

25. Platz = 6 Punkte

26. Platz = 5 Punkte

27. Platz = 4 Punkt

2.9 Tageswertung

Die Tageswertung wird täglich am Abend ausgehängt.

2.9.1  Ergebnislisten

Der Veranstalter erstellt eine Ergebnisliste für alle Teilnehmer und Nation, welche folgende Informationen enthalten muss: Klasse, Platzierung, Startnummer, Name, Vorname, Fahrzeug und Punkte.

 

2.10 Nennung

2.10 .1 . Nennungsschluss
lt. Ausschreibung. 

2.10.2. Das Nenngeld beträgt pro Teilnehmer  147.-- Euro.
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur dann zurückgezahlt, wenn die Veranstaltung aus Verschulden des Veranstalters abgesagt werden muss.

 

2.11  Werbung

Die Teilnehmer verpflichten sich mit Abgabe der Nennung, für die Zeit der Veranstaltung Startnummer und Eurotrial - Sponsorwerbung auf Motorhaube und Seitenflächen anzubringen.
Gegebenenfalls ist eine freie Fläche am Fahrzeug für diesen Zweck vorzusehen bzw. freizumachen.

2.12  Schlusswort

Die Definition, die sich aus dem Wortlaut des Reglements ergeben, entscheidet  die Leitung des 4x4 TCV.