Teil II
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2.1 Grundlagen der Veranstaltung Die Veranstaltungen der Mitgliedsverbände werden nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Trial - Reglements durchgeführt.
2.2 Teilnehmer / Fahrer Jeder Teilnehmer/Fahrer an Trial Veranstaltungen muss eine gültige Lenkerberechtigung besitzen.
2.3 Beifahrer Es ist während der Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer erlaubt. Der Beifahrer muss mindestens das 12. Lebensjahr vollendet haben. Eine Haftungserklärung der Erziehungsberechtigten ist beizulegen. Während des Befahrens einer Sektion kann
der Beifahrer verschiedene Bedienungen verrichten.
2.4 Klasseneinteilung Ein Teilnehmer an einer Veranstaltung
wählt bei der Nennung eine Klasse.
2.5 Klassenbelegung Eine Mindeststarterzahl ist nicht vorgeschrieben.
2.6 Fahrregeln Während der Veranstaltung haben sich die
Teilnehmer an die Weisungen der Veranstaltungsleitung, der Streckenposten
und der Berechtigten zu halten.
2.7 Verstöße gegen die Regeln Wird gegen einen Teilnehmer erfolgreich Protest eingelegt, so wird dieser je nach Vergehen disqualifiziert.
2.8 Punktevergabe für die Nationenwertung 2.8.1. In jeder Klasse außer Pro-Modified werden Punkte für die
Nationenwertung vergeben 2.8.3. Die so ermittelte Reihenfolge ist der Maßstab für die Vergabe der Nationenwertung.
2.9 Tageswertung Die Tageswertung wird täglich am Abend ausgehängt. 2.9.1 Ergebnislisten Der Veranstalter erstellt eine Ergebnisliste für alle Teilnehmer und Nation, welche folgende Informationen enthalten muss: Klasse, Platzierung, Startnummer, Name, Vorname, Fahrzeug und Punkte.
2.10 Nennung 2.10 .1 . Nennungsschluss 2.10.2. Das Nenngeld beträgt pro Teilnehmer 147.-- Euro.
2.11 Werbung Die Teilnehmer verpflichten sich mit
Abgabe der Nennung, für die Zeit der Veranstaltung Startnummer und Eurotrial
- Sponsorwerbung auf Motorhaube und Seitenflächen anzubringen. 2.12 Schlusswort Die Definition, die sich aus dem Wortlaut des Reglements ergeben, entscheidet die Leitung des 4x4 TCV.
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